Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der System Repaircenter GmbH


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen System Repaircenter GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht gesonderte Vertragsbedingungen vorliegen oder etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2. Die AGB von der System Repaircenter GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von der System Repaircenter GmbH nicht anerkannt, es sei denn, dass ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die AGB von der System Repaircenter GmbH
gelten auch dann, wenn die System Repaircenter GmbH eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Die AGB von der System Repaircenter GmbH werden ergänzt durch die im Rahmen des Bestellvorganges dem Kunden gegebenen Informationen, Belehrungen und Erklärungen.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers einer verkauften Sache oder Software, welche dem Produkt beigefügt sind, werden ergänzender Vertragsbestandteil. Die AGB von der System Repaircenter GmbH bleiben unberührt. Wenn aufgrund des Bestellvorganges zwischen dem Kunden und System Repaircenter GmbH keine Vertragsbeziehung begründet wird, bestimmen sich die vertraglichen Rechte und Pflichten des Kunden ausschließlich gemäß dem Vertrag, der zwischen dem Kunden und der von der System Repaircenter GmbH vertretenen Drittfirma zustande kommt.

1.4. Die den Produkten ggf. beiliegenden Lizenz- und sonstigen Bedingungen der Hersteller sind zu beachten. Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen können auch beispielhafte Abbildungen sein und somit von den gelieferten Produkten abweichen.

2. Vertragsgrundlagen / Zustandekommen des Vertrags

2.1. Vertragsgrundlagen

a) Maßgeblich für die von der System Repaircenter GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind die jeweiligen Produkt-, Beschaffenheits- und Leistungsbeschreibungen. Sie stellen jedoch keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien oder Zusicherungen von Eigenschaften dar. Irrtümer bei Zeichnungen und Abbildungen sowie der Angabe von Gewichten, Maßen und technischen Daten sind möglich und daher vorbehalten.

b) Ob eine vom Kunden ggf. beantragte oder beauftragte Rufnummernportierung erfolgreich durchgeführt werden kann, ist stets von der individuellen zeitlichen und vertraglichen Konstellation des Kunden bei dessen altem und dem von ihm neu gewählten Netzanbieter abhängig. Die System Repaircenter GmbH übernimmt daher keine Gewähr für den Erfolg einer vom Kunden beauftragten Rufnummernportierung.

c) Sonderaktionen ohne jede Farbangabe des angebotenen Produktes, geben dem Kunden keinen Anspruch auf ein Produkt in einer bestimmten Farbe; farbige Abbildungen sind insoweit nicht verbindlich.

d) Beschaffenheitsbeschreibungen oder Herstellergarantien von Dritten, mit denen der Kunde über die System Repaircenter GmbH in eine Geschäftsbeziehung tritt, stellen in keinem Fall eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie von der System Repaircenter GmbH gegenüber dem Kunden dar, auch wenn der Kunde diese Beschaffenheitsbeschreibungen oder Herstellergarantien über die von System Repaircenter GmbH redaktionell verantworteten Websites zur Kenntnis bekommen hat.

e) Solange Fristen und Termine für eine Lieferung zwischen dem Kunden und der SafeToNet Family Store GmbH nicht ausdrücklich vereinbart sind, erfolgt die Benennung von Lieferfristen und Lieferterminen durch die System Repaircenter GmbH unter dem Vorbehalt, dass die System Repaircenter GmbH selbst frist- bzw. termingerecht beliefert wird. Wird eine vereinbarte Frist oder wird ein vereinbarter Termin von der System Repaircenter GmbH nicht eingehalten, ist der Kunde nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; einer Fristsetzung bedarf es nicht, soweit die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegen. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von der System Repaircenter GmbH zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. In erheblichen Fällen werden Beginn und Ende dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

3. Haftung der System Repaircenter GmbH bei Verzug oder Pflichtverletzung

3.1. Die Haftung von der System Repaircenter GmbH für einen durch Verzögerung der geschuldeten Leistung entstandenen Schaden sowohl neben als auch statt der Leistung wird auf 10% des Brutto-Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt, soweit der Kunde einen höheren Schaden nicht nachweist. Der Kunde ist in diesem Fall für den höheren Schaden darlegungs- und beweisbelastet. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.

3.2. Im Falle schuldhafter Vertragspflichtverletzung und bei sonstiger Schadensersatzpflicht, zum Beispiel im Rahmen einer etwaigen Pflicht zur Gewährleistung wegen Mangels, wird die Haftung von der System Repaircenter GmbH auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

3.3. Ziffern 3.1 und 3.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der System Repaircenter GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der System Repaircenter GmbH beruhen, und nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der System Repaircenter GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der System Repaircenter GmbH beruhen

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Sämtliche dem Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum von der System Repaircenter GmbH.

4.2. Bei Lieferung an Dritte hat der Kunde den Empfänger über das Sicherungseigentum zu informieren. Jeder Standortwechsel sowie jeder Verlust oder Untergang der Ware ist der System Repaircenter GmbH unverzüglich mitzuteilen.

4.3. Solange der Eigentumsvorbehalt der System Repaircenter GmbH besteht, darf die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der System Repaircenter GmbH verändert oder an Dritte veräußert, sicherungsübereignet, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen oder belastet werden. Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Ware, unverzüglich auf das Eigentum der System Repaircenter GmbH hinzuweisen und diese über den Zugriff zu informieren.

4.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Kunden wird stets für die System Repaircenter GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der System Repaircenter GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die System Repaircenter GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Im Übrigen besteht Einigkeit darüber, dass die System Repaircenter GmbH damit als „Hersteller“ der neuen Sache im Sinne von § 950 BGB gilt.

4.5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, ist die System Repaircenter GmbH berechtigt, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände sofort – d.h. insbesondere ohne vorherige Ankündigung und ohne rechtskräftigen Herausgabetitel – wieder in ihren alleinigen Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme oder in einer Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

4.6. Sollte die System Repaircenter GmbH Vorbehaltsware zurücknehmen, ist sie berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen.

5. Gewährleistung durch die System Repaircenter GmbH

5.1. Die System Repaircenter GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht anderes bestimmt ist. Eine Haftung für normale Abnutzung einer Kaufsache ist ausgeschlossen.

5.2. Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel, welche nicht Transportbeschädigungen sind, unverzüglich, möglichst jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich und spezifiziert bei der System Repaircenter GmbH anzuzeigen. Für Kunden, die nicht als Verbraucher handeln, gilt auch insoweit die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB entsprechend. Als unverzüglich in diesem Sinne gilt die Mitteilung des Mangels an die System Repaircenter GmbH binnen 5 Werktage nach Erhalt der Ware. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Vertragspartner der System Repaircenter GmbH ausschließlich und vollumfänglich darlegungs- und beweisbelastet.

5.3. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Sofern der Kunde nicht als Verbraucher handelt, steht der System Repaircenter GmbH die Wahl zu, ob Mangelbeseitigung durch Reparatur oder Lieferung von mangelfreier neuer oder neuwertiger Ware geleistet wird. Als ordnungsgemäße Gewährleistung durch Lieferung mangelfreier Ware gilt diesenfalls auch die Lieferung eines höherwertigeren Produktes mit vergleichbaren Eigenschaften (Nachfolgemodell, gleiche Modellserie etc.).

5.4. Für die Kompatibilität von bei Dritten gekaufter Software mit bei System Repaircenter GmbH gekaufter Hardware übernimmt diese keine Gewährleistung oder Haftung, soweit die Software nicht bereits vorinstalliert ist. Die System Repaircenter GmbH übernimmt auch keine Gewährleistung, dass Hardwaregeräte verschiedener Hersteller, die bei ihr gekauft worden sind, miteinander kompatibel sind, es sei denn, die Kompatibilität wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert. Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass von der System Repaircenter GmbH verkaufte Verschleiß- und Ersatzteile mit Geräten von anderen Herstellern als dem des verkauften Produkts kompatibel sind.

5.5. Die Gewährleistungspflicht von der System Repaircenter GmbH besteht nicht für Mängel, welche auf Eingriffen oder Reparaturen beruhen, die der Kunde selbst vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen. Dies gilt nicht, wenn die Reparatur/ der Eingriff durch einen Dritten im Einzelfall vorher von der System Repaircenter GmbH freigegeben worden ist. Die Gewährleistung besteht weiterhin nicht für Verschleißteile, sofern sich ein Mangel an diesen nicht innerhalb der ersten 6 Monate zeigt und dies unverzüglich binnen der ersten 6 Monate gegenüber der System Repaircenter GmbH ordnungsgemäß angezeigt wurde.

5.6. Schließt der Kunde einen Vertrag mit der System Repaircenter GmbH für sein Unternehmen, so verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Vertragsgegenstandes, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wird. Für den Kauf einer gebrauchten Sache gilt Satz 1 entsprechend auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist. Durch eine Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

5.7. Für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sind die Hinweise in den aktuellen,
jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen von der System Repaircenter GmbH zu beachten.

6. Rücktritt

6.1. Die System Repaircenter GmbH ist berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat oder bekannt wird, dass er in den letzten drei Jahren vor Vertragsschluss eine solche „Eidesstattliche Versicherung“ abgegeben hat, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist oder wird oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt werden.

6.2. Im Falle des Rücktritts durch die System Repaircenter GmbH sind die empfangenen Waren und Güter unverzüglich an diese zurückzugeben. Die System Repaircenter GmbH ist berechtigt, diese im freihändigen Verkauf zu verwerten. Das Recht nachfolgend Schadensersatz geltend zu machen bleibt hiervon unberührt.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist Leipzig.

7.2. Ist der Kunde nicht Verbraucher oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Leipzig auch als vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten.

7.3. Leipzig gilt stets als Gerichtsstand, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

7.4. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt; § 139 BGB findet keine Anwendung. Eine durch Wegfall einer unwirksamen Bestimmung entstandene Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen, welche im besonderen Maße die wirtschaftlichen Interessen der Parteien berücksichtigt